19.08.2015
Rubrik: Familie

Haustier und Co.

Hundehalter-Haftpflicht: Wenn Bello einen Verkehrsunfall verursacht

Hundehalter-Haftpflicht: Wenn Bello einen Verkehrsunfall verursachtEin süßes Kerlchen, aber schaut der nicht verdächtig? Wenn Hunde etwas ausgefressen haben, kann es schnell teuer werden (Symbolbild)Foto: JanDix@Pixabay.com

Wie wichtig der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Deutsche Anwaltshotline berichtet. Demnach müssen Hundehalter vollumfänglich für einen Schaden aufkommen, wenn ein freilaufender Hund einen Unfall verursacht.

Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Radweg mit einem Rüden kollidierte und sich dabei verletzte. Der Besitzer ließ das Tier auf dem Radweg frei laufen, wobei der Hund seine Leine im Maul hielt und hinter sich herschleifte. Als der Hundebesitzer die Radfahrerin bemerkte, pfiff er nach seinem Hund. Dieser reagierte zunächst nicht, so dass die Radlerin ihn langsam zu überholen versuchte. Dann aber machte der Hund eine plötzliche Kehrtwende und rammte die Frau.

Frau verlangte Schmerzensgeld für verletztes Knie

Die Folgen des Sturzes waren bitter. Nicht nur musste sich die Radfahrerin am Knie operieren lassen. Sie saß auch einige Wochen im Rollstuhl und hat seither immer wieder mit Schmerzen zu kämpfen. Deshalb verklagte sie den Hundehalter auf ein Schmerzensgeld von 6.500 Euro, die der Mann nicht zahlen wollte.

Doch das Landgericht Tübingen gab der Frau Recht: der Tierfreund muss das Geld berappen. Und das nicht ohne Grund. Nach § 833 BGB haftet jeder Hundebesitzer in Deutschland immer und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für den Schaden, den sein Vierbeiner verursacht. Da spielt es auch keine Rolle, ob das Herrchen oder Frauchen Schuld am Fehlverhalten des Tieres hat.

Durch die schleifende Leine hätte der Mann das Gefahrenpotential für Radfahrer sogar noch erhöht, betonten die Richter. Denn selbst wenn der Hund auf den Zuruf reagiert hätte, hätte er mit seiner Leine den gesamten Radweg versperrt (Az. 5 O 218/14).

5 Bundesländer haben Versicherungspflicht

Im verhandelten Fall hatte der Hundebesitzer noch Glück, dass die Frau keine schwerere Verletzung bei ihrem Sturz davontrug. Schnell können sich die Schadensforderungen auf hunderttausende Euro summieren, wenn ein bleibender Gesundheitsschaden zu beklagen ist und der Betroffene vielleicht sogar den Beruf aufgeben muss.

Aus diesem Grund haben fünf Bundesländer eine gesetzliche Pflicht zur Hundehalter-Haftpflicht eingeführt. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg können Tierbesitzer mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 belangt werden, wenn sie keine entsprechende Police besitzen. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit, welche Versicherung für den Vierbeiner geeignet ist!

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